Dublin Verfahren

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Das Dublin System der EU

In der Dublin-Verordnung sind die Kriterien und Verfahren festgelegt, nach denen bestimmt wird, welcher EU-Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Die Vorschriften sollen gewährleisten, dass ein rascher Zugang zum Asylverfahren möglich ist und ein Antrag in einem einzigen, eindeutig bestimmten Mitgliedstaat inhaltlich geprüft wird - soweit die Theorie. Eine [https%3A%2F%2Fec.europa.eu%2Fhome-affairs%2Fsites%2Fhomeaffairs%2Ffiles%2Fwhat-we-do%2Fpolicies%2Feuropean-agenda-migration%2Fbackground-information%2Fdocs%2F20160504%2Fthe_reform_of_the_dublin_system_de.pdf&usg=AOvVaw3l4Tx-Wn5DQl3Rz-U1yWUz grafische Übersicht der EU-Kommission] erläuter das Verfahren.


Das Dublin-Verfahren in Deutschland

Gute Zusammenfassungen auf handbookgermany.de, sowie beim Informationsverbund Asyl & Migration


Rücküberstellung in ein anderes EU-Land

Das Rapaelswerk e.V. Hamburg hat zu unterschiedlichen EU-Ländern Informationen zusammengestellt, die für die Beratungsarbeit hilfreich sein können. Hierzu gehören bisher:

Dänemark

Frankreich

Griechenland

Italien

Polen

Spanien

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe stellt ebenfalls länderspezifische Erkenntnisse zur Verfügung.


Von Dublin III zu Dublin IV

Zusammenfassung eines Workshops im Rahmen der Flüchtlingstagung Bad Herrenalb im September 2018






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