Dublin Verfahren

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Das Dublin System der EU

In der Dublin-Verordnung sind die Kriterien und Verfahren festgelegt, nach denen bestimmt wird, welcher EU-Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Die Vorschriften sollen gewährleisten, dass ein rascher Zugang zum Asylverfahren möglich ist und ein Antrag in einem einzigen, eindeutig bestimmten Mitgliedstaat inhaltlich geprüft wird - soweit die Theorie. Eine grafische Übersicht der EU-Kommission erläutert das Verfahren. ProAsyl hat unterschiedlichste Beispiele zum "Dublin-Irrsinn" zusammengestellt - Aber: Experten erklärten Dublin-System bereits 2015 für gescheitert im Mediendienst Integration


Das Dublin-Verfahren in Deutschland

Gute Zusammenfassungen auf handbookgermany.de, sowie beim Informationsverbund Asyl & Migration


Rücküberstellung in ein anderes EU-Land

Das Rapaelswerk e.V. Hamburg hat zu unterschiedlichen EU-Ländern Informationen zusammengestellt, die für die Beratungsarbeit hilfreich sein können. Hierzu gehören bisher:

Dänemark

Frankreich

Griechenland

Italien

Polen

Spanien


Die Schweizerische Flüchtlingshilfe stellt ebenfalls länderspezifische Erkenntnisse zur Verfügung. Das Projekt bordermonitoring.eu e.V. dokumentiert die Situation von und den Umgang mit Migrant*innen an den Grenzen der EU.


"Unzulässiger Asylantrag " die Dublin-III-Verordnung

Erläuterungen zum Verfahren beim Flüchtlingsrat Niedersachsen


Von Dublin III zu Dublin IV

Zusammenfassung eines Workshops im Rahmen der Flüchtlingstagung Bad Herrenalb im September 2018






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