Gambia

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Viele Informationen und konkrete Unterstützung im Gambia Helfernetz - außerdem: Gambia nach dem Regierungswechsel - Analyse für die Flüchtlingsarbeit in Baden-Württemberg -> Infos beim Flüchtlingsrat BW - Aktuelles zur Identitätsklärung (09/2018) - Erfahrungsberichte „Gambische Delegation“ und RP Karlsruhe / Beschaffung von Dokumenten aus Gambia /


Beschäftigungs- und Ausbildungsduldung

Zur Beschäftigungsduldung gibt es offenbar bislang kaum Erfahrungen. Es laufen Anträge. Bislang ist uns keine definitive Erteilung einer Ermessens- (Beschäftigungs-)duldung bekannt. Ablehnungen gibt es dagegen sehr schnell, wenn die extrem hohen Hürden nicht zu hundert Prozent erfüllt sind. Eine Anfrage der SPD in Baden-Württemberg hat ergeben, dass bis zum 7. August 2019 gerade mal 5 Ermessensduldungen nach den neuen Richtlinien erteilt wurden , die seit Ende März 2019 in kraft sind. Der größte Teil dieser Ermessensduldungen dürfte auf das Konto „Ausbildungsduldung“ bei einjähriger Berufsvorbereitung gehen. Es gibt Fälle, in denen untere Ausländerbehörden behaupten bzw behauptet haben, es gäbe in BaWü keinen „Vorgriffserlass“ auf die Beschäftigungsduldung. Das ist eindeutig falsch. In diesen Fällen sollten die Handwerkskammern und das Regierungspräsidium in Karlsruhe einbezogen werden. Klar ist, dass das neue Gesetz weder für Unternehmen noch für integrierte arbeitende Flüchtlinge eine befriedigende Perspektive bietet. Die Hürden (35-Stunden-Woche 18 Monate lang bei 12 Monaten in Duldung) sind einfach zu hoch.

Die Identitätsklärung ist außerdem auch an Fristen gebunden - d.h. in dem meißten Fällen muss die Identität vor dem 30.06.2020 geklärt sein

Eine entzogene Arbeitserlaubnis wird in der Regel relativ zügig wieder erteilt, wenn die Betreffenden bei der Feststellung der Identität kooperieren und Papiere vorlegen. Wird nur die Geburtsurkunde vorgelegt, muss auch der Vorladung vor die gambische Delegation Folge geleistet werden. Leider gibt es aber auch Fälle von Willkür, in denen für die Erteilung der Arbeitserlaubnis die Vorlage eines Passes verlangt wird. Es empfiehlt sich generell, bei allen Fällen von Geduldeten, in denen die örtlichen Ausländerbehörden Pässe fordern, sich direkt an das Regierungspräsidium in Karlsruhe zu wenden! Es gibt damit etliche gute Erfahrungen! Das RP Karlsruhe macht klare Aussagen zum Thema Passbeschaffung aus Gambia. Siehe unten. Diese Aussagen gelten für Baden-Württemberg. Allen, die mit diesem Thema zu tun haben und in anderen Bundesländern tätig sind, raten wir, bei den Behörden darauf zu dringen, entsprechend den baden-württembergischen Handhabungen und entsprechend dem Gleichbehandlungsgrundsatz in ganz Deutschland zu entscheiden.


Fächkräfteeinwanderungsgesetz / Familienzusammenführung

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht ab Beginn 2020, dass Menschen, auch aus Gambia, auf legalem Wege nach Deutschland kommen und hier arbeiten. Im Senegal und in Gambia wird es dafür ab sofort Beratungstellen geben: "Erfolgreich und vorbereitet ankommen in Deutschland" berät Menschen in Gambia zur legalen Migration in die Bundesrepublik. Interessenten in Gambia wenden sich an:

Arcangela Ranieri-Krasniqi

Consultant on legal Migration to Germany in the AMIF-project:/ Beraterin im Rahmen des AMIF-Projektes: „Vorbereitet und erfolgreich nach Deutschland“ in Gambia

Legal Migration Senegambia

Brikama Nyambia

West Coast Region

The Gambia

Fon: 00220-5249775

Mail: Legal-Migration-Senegambia@fka-ka.de

www.legal-migration.de/

Beratungen im Rahmen einer Familienzusammenführung können ebenfalls durchgeführt.

Eine erfolgreiche Vermittlung ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Mindestens ein gambischer (Hoch-)Schulabschluss,
  • Am besten vorhandene Deutschkenntnisse (oder die Bereitschaft und Fähigkeit die schwierige Sprache schnell zu lernen)

Leider kommen diejenigen, die eine Einreisesperre für den Schengenraum durch eine Abschiebung aus einem der EU-Staaten haben, für eine Vermittlung nicht in Frage. Erst wenn die Einreissperre wieder aufgehoben ist, also in der Regel nach 2 ½ Jahren, könnte eine Bewerbung in Frage kommen.

Passbeschaffung

Dokumente zur Identifizierung – Geburtsurkunde oder Pass

Leider kommt es immer wieder vor, dass die unteren Ausländerbehörden Druck machen und Pässe für die Erteilung von Aufenthaltstiteln oder Beschäftigungserlaubnissen verlangen.

Nach verbrieften Informationen hat das Regierungspräsidium Karlsruhe eine klare Haltung zu der Frage, ob Gambier einen Pass zur Identifizierung und zur Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis vorlegen müssen. Diese sieht folgendermaßen aus: Das Herkunftsland Gambia stellt bzgl. Beschäftigungserlaubnis eine Besonderheit dar. Gambiern kann ausnahmsweise auch eine Beschäftigungserlaubnis - und diese ist auch Voraussetzung für eine Ausbildungsduldung - erteilt werden, auch wenn kein gültiger Pass vorliegt. Dies liegt daran, dass Gambier in Deutschland keine Möglichkeit haben, einen Pass zu beantragen, da hierfür nach gambischem Gesetz die persönliche Anwesenheit erforderlich ist und es in Deutschland keine zur Passausstellung befugte gambische Behörde gibt. Somit besteht für gambische Staatsangehörige bei der Passbeschaffung eine tatsächliche Unmöglichkeit.

Dennoch muss der Betreffende alles ihm Zumutbare getan haben, um seine Identität zu klären. Im Falle gambischer Staatsangehöriger betrifft dies die Vorlage einer Geburtsurkunde, die auch von sonstigen bevollmächtigten Personen in Gambia beantragt und nach Deutschland geschickt werden kann. Des Weiteren ist ihnen eine Vorsprache vor Vertretern Gambias zuzumuten, damit die Identität geklärt werden kann. Denn eine Geburtsurkunde allein ist kein Identitätsdokument, da sie über keinerlei fälschungssichere Merkmale verfügt und noch nicht einmal ein Foto beinhaltet.

Dies gilt auch, wenn die Betroffenen eine sogenannte Passbelehrung bekommen. Hiermit werden generell illegal aufhältige Ausländer*innen darüber belehrt, dass sie bei einem Aufenthalt in Deutschland einen Pass besitzen müssen u. Ä. Sofern die Ausbildungsduldung die erste Duldung darstellt erhält der Ausländer diese Belehrung natürlich auch dann, wenn er bereits seiner Mitwirkungspflicht fürs erste Genüge getan hat, beispielsweise ein Gambier, der eine Geburtsurkunde vorgelegt hat. Eine entsprechende Verfügung zur Vorlage eines Passes wird dann selbstverständlich nicht ergehen. Es ist also im Grunde die gleiche Vorgehensweise für alle; je nach Fallkonstellation sind einige Schritte nicht notwendig, wenn sich ein Gambier beispielsweise bereits in der Vergangenheit um die Beschaffung einer Geburtsurkunde gekümmert hat. Ein Schreiben des Honorarkonsulats ist nicht nötig, da dem Regierungspräsidium Karlsruhe seit Jahren bekannt ist, dass sich Gambier keine Pässe beschaffen können.

Sollte es bei den unteren Ausländerbehörden in Baden-Württemberg oder den Ausländerbehörden in anderen Bundesländern andere Auffassungen geben, so raten wir, direkt mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe Kontakt aufzunehmen.