Familiennachzug: Unterschied zwischen den Versionen

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* Die [https://drive.google.com/file/d/1quyiSCw04a7F-hMGE_xQUOqBfPqTDMqR/view Fachinformation des DRK Suchdienstes] bietet umfangreiche Erläuterungen und eine [http://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/Arbeitshilfen/2018-03-16-FamNaZu-Eritrea-final.pdf Arbeitshilfe der Caritas] richtet sich an Beraterinnen und Berater, die mit dem Thema des Familiennachzugs zu '''eritreischen Flüchtlingen''' befasst sind.
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* Webportal mit [https://familie.asyl.net/start/ Informationen zum Verfahren der Familienzusammenführung] vom Informationsverbund Asyl & Migration
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* [https://drive.google.com/open?id=1K5TjcTsI6Dj_Iih4Avc0Y29RKvw1Izu3 Merkblatt des paritätischen Wohlfahrtsverbandes]  zu den Vor- und Nachteilen eines '''Asylantrags nach Familiennachzug''' (Familienasyl)
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* Die [https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/familiennachzug/2019_FamilienzusammenfuehrungDRK.pdf Fachinformation des DRK Suchdienstes] bietet umfangreiche Erläuterungen und eine [http://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/Arbeitshilfen/2018-03-16-FamNaZu-Eritrea-final.pdf Arbeitshilfe der Caritas] richtet sich an Beraterinnen und Berater, die mit dem Thema des Familiennachzugs zu '''eritreischen Flüchtlingen''' befasst sind.
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* der Familiennachzug zu '''subsidiär geschützten Geflüchteten''' läuft nach einem [https://drive.google.com/open?id=1vGuC48cn2BLWE9DxwaWAqbYBvHGgHpO3 komplizierten Verfahren] ab, bei dem auch die Ausländerbehörden nach [https://drive.google.com/open?id=1KuXJScCAvn_3B7rcMGQYN0bpoWGO_kba bestimmten Kriterien] prüfen müssen. Auch ist die Anzahl auf monatlich 1000 Fälle begrenzt. Eine [https://www.einwanderer.net/fileadmin/Neue_Arbeitshilfen/18_AhFamiliennachzugSubs.pdf Arbeitshilfe der Caritas] informiert weiter.  
  
 
* Beim '''Nachzug minderjähriger Ehefrauen''' gilt es einige Besonderheiten zu beachten, die [https://drive.google.com/open?id=0Byb7cX7VoR0EVFBheFlyRTkzRE0 hier] beschrieben sind.  
 
* Beim '''Nachzug minderjähriger Ehefrauen''' gilt es einige Besonderheiten zu beachten, die [https://drive.google.com/open?id=0Byb7cX7VoR0EVFBheFlyRTkzRE0 hier] beschrieben sind.  
 
  
 
* Der Familiennachzug von Eltern und minderjährigen Geschwistern zu anerkannten unbegleiteten Minderjährigen, wird [https://drive.google.com/open?id=0Byb7cX7VoR0EZGtxaWhZLVdOZmc hier] beschrieben.
 
* Der Familiennachzug von Eltern und minderjährigen Geschwistern zu anerkannten unbegleiteten Minderjährigen, wird [https://drive.google.com/open?id=0Byb7cX7VoR0EZGtxaWhZLVdOZmc hier] beschrieben.
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* Im Onlinespeicher finden sich außerdem [https://drive.google.com/open?id=0Byb7cX7VoR0EeDNYcVRQMFBVck0 Informationen zum IOM Familienunterstützungsprogramm], eine [https://drive.google.com/open?id=0Byb7cX7VoR0ES0U4SUFJNk5SZG8 rechtliche Betrachtung] zur Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär schutzberechtigte Syrer, sowie Informationen zum Thema [https://drive.google.com/open?id=0Byb7cX7VoR0EUm5WUnRSWU5JMGM Verpflichtungserklärung].
 
* Im Onlinespeicher finden sich außerdem [https://drive.google.com/open?id=0Byb7cX7VoR0EeDNYcVRQMFBVck0 Informationen zum IOM Familienunterstützungsprogramm], eine [https://drive.google.com/open?id=0Byb7cX7VoR0ES0U4SUFJNk5SZG8 rechtliche Betrachtung] zur Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär schutzberechtigte Syrer, sowie Informationen zum Thema [https://drive.google.com/open?id=0Byb7cX7VoR0EUm5WUnRSWU5JMGM Verpflichtungserklärung].
  
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* Die Internationale Organisation für Migration (IOM) unterstützt die Familienangehörigen von syrischen Schutzberechtigten bei der Ausreise nach Deutschland. Von Juni 2016 an wird IOM alle Antragsteller kontaktieren, die einen Termin an der Botschaft Beirut gebucht haben oder über den externen Dienstleistungserbringer „idata“ einen Termin bei den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei beantragt haben. Ziel des vom Auswärtigen Amt initiierten Familienunterstützungsprogramms ist es, Antragstellern bei Fragen zum Visumverfahren zu helfen und sicherzustellen, dass sämtliche notwendigen Dokumente beim Visum-Termin vorgelegt werden können. Wir bitten sämtliche Antragsteller darum, diese IOM Familienunterstützungszentren vor ihrem Termin an den deutschen Auslandsvertretungen im Libanon und in der Türkei zu besuchen. Durch den Besuch der IOM-Familienunterstützungszentren kann die Visumbearbeitung und damit die Ausreise nach Deutschland beschleunigt werden. Kontaktdaten gibt es [https://drive.google.com/open?id=0Byb7cX7VoR0EeDNYcVRQMFBVck0  hier]
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* Das [https://ggua.de/fileadmin/downloads/Visumhandbuch/1906_visumhandbuch.pdf Visumhandbuch] des Auswärtigen Amtes beinhaltet eine  Zusammenstellung der Erlasslage zur Visumvergabe mit den wesentlichen Weisungen und Erläuterungen zur Anwendung der Vorschriften des nationalen und europäischen Visumrechts durch die deutschen Auslandsvertretungen
  
* Die Internationale Organisation für Migration (IOM) unterstützt die Familienangehörigen von syrischen Schutzberechtigten bei der Ausreise nach Deutschland. Von Juni 2016 an wird IOM alle Antragsteller kontaktieren, die einen Termin an der Botschaft Beirut gebucht haben oder über den externen Dienstleistungserbringer „idata“ einen Termin bei den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei beantragt haben. Ziel des vom Auswärtigen Amt initiierten Familienunterstützungsprogramms ist es, Antragstellern bei Fragen zum Visumverfahren zu helfen und sicherzustellen, dass sämtliche notwendigen Dokumente beim Visum-Termin vorgelegt werden können. Wir bitten sämtliche Antragsteller darum, diese IOM Familienunterstützungszentren vor ihrem Termin an den deutschen Auslandsvertretungen im Libanon und in der Türkei zu besuchen. Durch den Besuch der IOM-Familienunterstützungszentren kann die Visumbearbeitung und damit die Ausreise nach Deutschland beschleunigt werden. Kontaktdaten gibt es [https://drive.google.com/open?id=0Byb7cX7VoR0EeDNYcVRQMFBVck0  hier]
 
  
  

Aktuelle Version vom 26. Juli 2019, 15:21 Uhr

Arbeit / Ausbildung / Praktika | Ehrenamt | Flüchtlinge / Asylverfahren / Rechtslage | Sprache | Informationen (sonstige)



Der vereinfachte Familiennachzug muss innerhalb von drei Monaten nach Anerkennung beantragt werden. Für Syrer wurde hierfür ein Webportal eingerichtet, eine Broschüre erklärt, wie es geht. Für die anderen Nationalitäten verwendet der Landkreis Reutlingen ein einfaches Formular zur Abgabe beim Ausländeramt Darüber hinaus gibt es die ehrenamtlich organisierte Online Plattform und konkrete Fragen können auch per Mail an: hilfe@familiennachzug.net gerichtet werden.


  • Beim Nachzug minderjähriger Ehefrauen gilt es einige Besonderheiten zu beachten, die hier beschrieben sind.
  • Der Familiennachzug von Eltern und minderjährigen Geschwistern zu anerkannten unbegleiteten Minderjährigen, wird hier beschrieben.
  • Die Internationale Organisation für Migration (IOM) unterstützt die Familienangehörigen von syrischen Schutzberechtigten bei der Ausreise nach Deutschland. Von Juni 2016 an wird IOM alle Antragsteller kontaktieren, die einen Termin an der Botschaft Beirut gebucht haben oder über den externen Dienstleistungserbringer „idata“ einen Termin bei den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei beantragt haben. Ziel des vom Auswärtigen Amt initiierten Familienunterstützungsprogramms ist es, Antragstellern bei Fragen zum Visumverfahren zu helfen und sicherzustellen, dass sämtliche notwendigen Dokumente beim Visum-Termin vorgelegt werden können. Wir bitten sämtliche Antragsteller darum, diese IOM Familienunterstützungszentren vor ihrem Termin an den deutschen Auslandsvertretungen im Libanon und in der Türkei zu besuchen. Durch den Besuch der IOM-Familienunterstützungszentren kann die Visumbearbeitung und damit die Ausreise nach Deutschland beschleunigt werden. Kontaktdaten gibt es hier
  • Das Visumhandbuch des Auswärtigen Amtes beinhaltet eine Zusammenstellung der Erlasslage zur Visumvergabe mit den wesentlichen Weisungen und Erläuterungen zur Anwendung der Vorschriften des nationalen und europäischen Visumrechts durch die deutschen Auslandsvertretungen




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