Passbeschaffung: Unterschied zwischen den Versionen
Admin (Diskussion | Beiträge) K |
Admin (Diskussion | Beiträge) K |
||
(9 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | Informationen zu Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung (je nach Schutzstatus) finden sich hier [https://fluechtlingshelfer.info/ | + | {| style="float:right; width: 30%; margin-left: 20px;" |
+ | |__TOC__ | ||
+ | | | ||
+ | |} | ||
+ | |||
+ | Informationen zu Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung (je nach Schutzstatus) finden sich hier [https://fluechtlingshelfer.info/news-im-detail/mitwirkungspflichten-im-auslaenderrecht-infoblatt-und-rechtsgutachten-zu-den-voraussetzungen-von-sanktionen-bei-nichtmitwirkung bei Flüchtlingshelfer.info] sowie hier [https://www.ibs-thueringen.de/fileadmin/one4all/files/IBS_Thueringen/Dokumente/BLEIBdran/Arbeitshilfe_Mitwirkungspflichten_September2019.pdf für Menschen mit einer Duldung] sowie in einer [http://www.esf-netwin.de/medien/„Beratungsleitfaden%20zu%20Passbeschaffung%20und%20Mitwirkungspflicht%20bei%20Personen%20mit%20einer%20Duldung,%20bei%20Asylsuchenden%20und%20Schutzberechtigten“.pdf Übersicht der Caritas] Stand 10/2018 | ||
===Afghanistan=== | ===Afghanistan=== | ||
− | Mit einer [https://www.frsh.de/fileadmin/pdf/Aktuelles/Afgh.Botschaft_zu-Passfragen-und-Tskira_20181022.pdf Verbalnote] erläutert die [http://botschaft-afghanistan.de/ Afghanische Botschaft] den Weg zu Taskira und Reisepass für Afghan*innen | + | Mit einer [https://www.frsh.de/fileadmin/pdf/Aktuelles/Afgh.Botschaft_zu-Passfragen-und-Tskira_20181022.pdf Verbalnote] erläutert die [http://botschaft-afghanistan.de/ Afghanische Botschaft] den Weg zu Taskira und Reisepass für Afghan*innen - wie läuft die [[Terminbeantragung beim afghanischen Konsulat in München]] ab |
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | + | Wenn keine sachlichen Beweise über die Staatsangehörigkeit vorliegen, fndet sich [https://b-umf.de/p/afghanistan-informationen-zur-beantragung-einer-tazkira/ hier die alternative Vorgenhensweise]. | |
+ | ===[[Gambia]]=== | ||
+ | |||
===Somalia=== | ===Somalia=== | ||
− | Die Botschaft Somalias in Berlin stellt seit 04/2019 Pässe aus. Diese sind jedoch nicht für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland anerkannt. Ab 2013 ausgestellte, biometrische Pässe werden für die Ausreise anerkannt. | + | Die Botschaft Somalias in Berlin stellt seit 04/2019 Pässe aus. Diese sind jedoch '''nicht''' für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland anerkannt. Ab 2013 ausgestellte, biometrische Pässe werden für die '''Ausreise''' anerkannt. Unabhängig dessen können somalische Pässe im Rahmen der ausländerrechtlichen '''Identitätsfeststellung''' als Indiz herangezogen werden, dass die vorgegebene Identität glaubhaft vorliegt. Die Verpflichtung zur Beibringung von Identitätspapieren ergibt sich aus § 48 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes und schließt aus Sicht der Bundesregierung die Passbeantragung auch für somalische Staatsangehörige mit ein. [https://drive.google.com/open?id=12yuu3fK-M5hxwm9bYuBX0MmXo0xC4vVV (Quelle)] |
===Syrien=== | ===Syrien=== |
Aktuelle Version vom 5. Dezember 2019, 13:53 Uhr
Inhaltsverzeichnis |
Informationen zu Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung (je nach Schutzstatus) finden sich hier bei Flüchtlingshelfer.info sowie hier für Menschen mit einer Duldung sowie in einer Übersicht der Caritas Stand 10/2018
Afghanistan
Mit einer Verbalnote erläutert die Afghanische Botschaft den Weg zu Taskira und Reisepass für Afghan*innen - wie läuft die Terminbeantragung beim afghanischen Konsulat in München ab
Wenn keine sachlichen Beweise über die Staatsangehörigkeit vorliegen, fndet sich hier die alternative Vorgenhensweise.
Gambia
Somalia
Die Botschaft Somalias in Berlin stellt seit 04/2019 Pässe aus. Diese sind jedoch nicht für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland anerkannt. Ab 2013 ausgestellte, biometrische Pässe werden für die Ausreise anerkannt. Unabhängig dessen können somalische Pässe im Rahmen der ausländerrechtlichen Identitätsfeststellung als Indiz herangezogen werden, dass die vorgegebene Identität glaubhaft vorliegt. Die Verpflichtung zur Beibringung von Identitätspapieren ergibt sich aus § 48 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes und schließt aus Sicht der Bundesregierung die Passbeantragung auch für somalische Staatsangehörige mit ein. (Quelle)
Syrien
Seit 01.01.2019 kann die Beantragung eines Reisepasses bei der syrischen Botschaft nur durch persönliche Vorsprache erfolgen -> Bestimmungen / -> konsularische Registrierung / -> Passantrag
Kosten
Am 12.09.2018 hat der 4. Senat des Bundessozialgerichts über die Frage der Passkosten für Drittstaatenangehörige SGBII Bezieher*innen entschieden (B 4 AS 33/17 R). Dabei hat das BSG klargestellt, dass das Jobcenter für Passkosten lediglich ein Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II erbringen muss. Die Konsequenz ist dann jedoch, dass in den Folgemonaten der Regelsatz um zehn Prozent gekürzt wird. (Quelle)