Familiennachzug: Unterschied zwischen den Versionen

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Darüber hinaus gibt es die ehrenamtlich organisierte [http://www.familiennachzug.net  Online Plattform]  und  konkrete '''Fragen''' können auch '''per Mail''' an: hilfe@familiennachzug.net gerichtet werden.
 
Darüber hinaus gibt es die ehrenamtlich organisierte [http://www.familiennachzug.net  Online Plattform]  und  konkrete '''Fragen''' können auch '''per Mail''' an: hilfe@familiennachzug.net gerichtet werden.
  
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* Webportal mit [https://familie.asyl.net/start/ Informationen zum Verfahren der Familienzusammenführung] vom Informationsverbund Asyl & Migration
  
 
* Die [https://drive.google.com/file/d/1quyiSCw04a7F-hMGE_xQUOqBfPqTDMqR/view Fachinformation des DRK Suchdienstes] bietet umfangreiche Erläuterungen und eine [http://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/Arbeitshilfen/2018-03-16-FamNaZu-Eritrea-final.pdf Arbeitshilfe der Caritas] richtet sich an Beraterinnen und Berater, die mit dem Thema des Familiennachzugs zu '''eritreischen Flüchtlingen''' befasst sind.
 
* Die [https://drive.google.com/file/d/1quyiSCw04a7F-hMGE_xQUOqBfPqTDMqR/view Fachinformation des DRK Suchdienstes] bietet umfangreiche Erläuterungen und eine [http://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/Arbeitshilfen/2018-03-16-FamNaZu-Eritrea-final.pdf Arbeitshilfe der Caritas] richtet sich an Beraterinnen und Berater, die mit dem Thema des Familiennachzugs zu '''eritreischen Flüchtlingen''' befasst sind.

Version vom 3. Mai 2019, 13:18 Uhr

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Der vereinfachte Familiennachzug muss innerhalb von drei Monaten nach Anerkennung beantragt werden. Für Syrer wurde hierfür ein Webportal eingerichtet, eine Broschüre erklärt, wie es geht. Für die anderen Nationalitäten verwendet der Landkreis Reutlingen ein einfaches Formular zur Abgabe beim Ausländeramt Darüber hinaus gibt es die ehrenamtlich organisierte Online Plattform und konkrete Fragen können auch per Mail an: hilfe@familiennachzug.net gerichtet werden.


  • der Familiennachzug zu subsidiär geschützten Geflüchteten läuft nach einem komplizierten Verfahren ab, bei dem auch die Ausländerbehörden nach bestimmten Kriterien prüfen müssen. Auch ist die Anzahl auf monatlich 1000 Fälle begrenzt.
  • Beim Nachzug minderjähriger Ehefrauen gilt es einige Besonderheiten zu beachten, die hier beschrieben sind.
  • Der Familiennachzug von Eltern und minderjährigen Geschwistern zu anerkannten unbegleiteten Minderjährigen, wird hier beschrieben.
  • Die Internationale Organisation für Migration (IOM) unterstützt die Familienangehörigen von syrischen Schutzberechtigten bei der Ausreise nach Deutschland. Von Juni 2016 an wird IOM alle Antragsteller kontaktieren, die einen Termin an der Botschaft Beirut gebucht haben oder über den externen Dienstleistungserbringer „idata“ einen Termin bei den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei beantragt haben. Ziel des vom Auswärtigen Amt initiierten Familienunterstützungsprogramms ist es, Antragstellern bei Fragen zum Visumverfahren zu helfen und sicherzustellen, dass sämtliche notwendigen Dokumente beim Visum-Termin vorgelegt werden können. Wir bitten sämtliche Antragsteller darum, diese IOM Familienunterstützungszentren vor ihrem Termin an den deutschen Auslandsvertretungen im Libanon und in der Türkei zu besuchen. Durch den Besuch der IOM-Familienunterstützungszentren kann die Visumbearbeitung und damit die Ausreise nach Deutschland beschleunigt werden. Kontaktdaten gibt es hier




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