Dublin Verfahren: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 31. Mai 2019, 14:46 Uhr
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Das Dublin System der EU
In der Dublin-Verordnung sind die Kriterien und Verfahren festgelegt, nach denen bestimmt wird, welcher EU-Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Die Vorschriften sollen gewährleisten, dass ein rascher Zugang zum Asylverfahren möglich ist und ein Antrag in einem einzigen, eindeutig bestimmten Mitgliedstaat inhaltlich geprüft wird - soweit die Theorie. Eine grafische Übersicht der EU-Kommission erläuter das Verfahren.
Das Dublin-Verfahren in Deutschland
Gute Zusammenfassungen auf handbookgermany.de, sowie beim Informationsverbund Asyl & Migration
Rücküberstellung in ein anderes EU-Land
Das Rapaelswerk e.V. Hamburg hat zu unterschiedlichen EU-Ländern Informationen zusammengestellt, die für die Beratungsarbeit hilfreich sein können. Hierzu gehören bisher:
Dänemark
Frankreich
Griechenland
Italien
Polen
Spanien
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe stellt ebenfalls länderspezifische Erkenntnisse zur Verfügung.
Von Dublin III zu Dublin IV
Zusammenfassung eines Workshops im Rahmen der Flüchtlingstagung Bad Herrenalb im September 2018
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