Basiskonto: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 28. August 2017, 13:04 Uhr

Asylsuchende mit einem Ankunftsnachweis und Personen mit einer Duldung (sofern sie nicht abgeschoben werden können) können diese Papiere für die Eröffnung des sogenannten Basiskontos verwenden. Dies regelt eine neue Rechtsverordnung, die am 7.Juli 2016 in Kraft trat. Mehr Infos hierzu beim Informationsverbund Asyl & Migration, sowie im Onlinespeicher, bei der Schuldnerberatung Hessen, oder bei der Verbraucherzentrale

Die Kosten variieren je nach Anbieter, da lohnen sich Vergleiche.

Darüber hinaus gibt es umfassende Informationen auf der Website der BaFin hier finden sich verschiedene Formulare, unter anderem ein Antrag zur Eröffnung eines Basiskontos



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