Arbeiten
Arbeit / Ausbildung / Praktika | Ehrenamt | Flüchtlinge / Asylverfahren / Rechtslage | Sprache | Informationen (sonstige)
Arbeit und Ausbildung
Die Agentur für Arbeit hat unter der Überschrift Arbeit und Ausbildung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber ein umfassendes Angebot online gestellt, das auch in den Sprachen Arabisch, Englisch und Französisch zur Verfügung steht. Auch die Caritas hat im Rahmen ihrer Aktion "Werde Türöffner" eine FAQ Sammlung zusammen gestellt.
Arbeitsmarktintegration
Eine der zentralen Aufgaben von "Integration" ist es, Zugänge in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu öffnen und mit gezielten Angeboten die Arbeitsaufnahme zu erleichtern und somit auch die gesellschaftliche Teilhabe weiter zu verbessern.
JobKraftwerk
... ist eine digitale Plattform und wird vom “Social Startup” LQ Enterprise GmbH mit Sitz in Berlin betrieben. JobKraftwerk hat ein Online-Portal zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration und der Kompetenzerfassung von Flüchtlingen entwickelt. Zur Zeit wird das hybride Service-Konzept exklusiv im Landkreis Reutlingen in der Region “Ermstal” verfeinert und stellt dort eine Vermittlungsplattform zur Verfügung, die es Flüchtlingen ermöglicht in der Muttersprache (derzeit Arabisch, Englisch und Farsi) persönliche Daten zu erfassen, um dann einen deutschsprachigen Lebenslauf für Bewerbungen zu erhalten. Wer sich bei den Firmen im Ermstal bewerben möchte, findet hier den Zugang. Ab Januar 2017 wird es für den gesamten Landkreis Reutlingen zur Verfügung stehen.
Projekt Syrvive
- mit der Verabschiedung des Integrationsgesetzes wurde die Vorrangprüfung befristet für 3 Jahre ausgesetzt. Dieser Beschluss ermöglicht es Personaldienstleistern nun neue Wege zu gehen. Dadurch verschiebt sich auch der Fokus von Syrvive weg von Fachkräften und Akademikern hin zur kompletten Subgruppe der Flüchtlinge aus Syrien. Auf der Website gibt es weitere Infos zum Bewerbungsprozess
Workeer
Die erste Jobbörse für Geflüchtete und Arbeitgeber, die ihnen Chancen eröffnen wollen.
Geringfügige Beschäftigung
Geringfügige Beschäftigungen oder kurz "Minijobs" sind geringfügig entlohnte Beschäftigungen, bei denen das Arbeitsentgelt monatlich 450 Euro nicht übersteigen darf (450-Euro-Jobs) und zum anderen kurzfristige Beschäftigungen, die von vornherein für eine begrenzte Dauer ausgeübt werden. Minijobs unterscheiden sich darüber hinaus in zwei Bereiche: [hhttps://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/node.html Minijobs im gewerblichen Bereich] / in Privathaushalten, beachtet werden sollte auch die Anrechnung auf Leistungen nach AsylbLG oder ALG II sowie die branchenüblichen Mindestlöhne. Nicht als "Arbeit" oder "Beschäftigung" wird eine sogenannte Gefälligkeitsleistung oder nachbarschaftliche Hilfe gewertet.
Zahlen und Fakten zum Thema Arbeitsplatz, Bildung und Deutschkenntnisse
Unter welchen Bedingungen aber dürfen Geflüchtete einem Beruf nachgehen? Welche Qualifizierungsangebote gibt es? Und wann können Flüchtlinge an Integrationskursen teilnehmen? Der Mediendienst Integration hat aktuelle Zahlen und Fakten zum Thema zusammengefasst. Informationen gibt es hier
Zugang zum Arbeitsmarkt
Die Flüchtlingshilfe Münster stellt auf der Seite http://www.einwanderer.net Übersichten zu Änderungen im Aufenthaltsgesetz und zu beruflichen Fördermaßnahmen schon im Hinblick auf die Änderungen durch das neue Integrationsgesetz bereit. Die Wichtigsten auch im Onlinespeicher, sowie beim BAMF in den FAQ: Zugang zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen
Eine neue Zusammenfassung zum Zuwanderungsgesetz und dem Zugang zur Arbeit hat das Diakonische Werk Baden veröffentlicht – zu finden hier
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