Bleiberecht

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Wer sich im Bereich Bleiberecht auf einem aktuellen Stand halten möchte, sollte die Allgemeinen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zur Einfügung des § 25b Aufenthaltsgesetz durch das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 27. Juli 2015 (BGBI.I S. 1386) zur Kenntnis nehmen.


Darüber hinaus gibt es eine Präsentation des Flüchtlingsrates, die die wichtigsten Elemente zusammenfasst.


Wie es mit der tatsächlichen Anwendung der Bleiberechtsregelung aussieht wollte eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung im Januar 2017 herausfinden - die Antwort der Bundesregierung zeigt deutlich, dass bei der Anwendung sehr zurückhaltend verfahren wird.




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