GEZ

Aus asyl.rt
Version vom 28. August 2017, 13:07 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Auch in der Anschlussunterbringung müssen Flüchtlinge keine GEZ Gebühren entrichten. Die „GEZ“ zeigt einen einfachen Weg auf um Gebührenforderungen zu…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Auch in der Anschlussunterbringung müssen Flüchtlinge keine GEZ Gebühren entrichten. Die „GEZ“ zeigt einen einfachen Weg auf um Gebührenforderungen zu vermeiden. Die Städte und Kommunen können der „GEZ“ die Adressen der Unterkünfte melden (wichtig: nur kommunale Unterkünfte von Flüchtlingen, keine privat angemieteten Wohnungen von Flüchtlingen). Diese Wohnungen werden daraufhin lt. Presseauskunft der GEZ, aus dem System genommen, so dass es zu keiner Gebührenerhebung kommt. Die Landkreise haben ihre Gemeinschaftsunterkünfte auf diese Weise gemeldet. Daher kam es dort zu keinen Gebührenforderungen. Hier die entsprechende Pressemitteilung.

Telefon- und Faxnummer der „GEZ“

Service-Telefon: 01806 999 555 10

Service-Fax: 01806 999 555 01

Service-Telefonzeiten: Mo - Fr 7:00 - 19:00 Uhr

(20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)



Arbeit / Ausbildung / Praktika | Ehrenamt | Flüchtlinge / Asylverfahren / Rechtslage | Sprache | Informationen (sonstige)