Infos für Geflüchtete
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Angebote im Landkreis Reutlingen
Interaktive Karte des Landkreises mit Informationen zu verschiedenen Arbeitskreise, Gruppierungen und vielfältige Angeboten (nicht nur) für Geflüchtete (z.B. Beratungsstellen)
Bündnisse für junge Flüchtlinge
- Website: https://www.willkommen-bei-freunden.de/
- Inhalt: vielfältige Informationen aus den Bereichen Frühe Bildung, Schule, Ausbildung und Berufswahl
Familien
Im Landkreis Reutlingen gibt es speziell für Familien eine übersichtliche Broschüre, in der alle Unterstützungsangebote verzeichnet sind. Außerdem erhalten interessierte Familien weitergehende Informationen bei den Jugendämtern, örtlichen STÄRKE-Anbietern und weiteren beteiligten Akteuren im Bereich der Frühen Hilfen.
Ansprechpartner vor Ort sind auch die kirchlichen Bildungsanbieter - Evangelische Bildung und Katholische Erwachsenenbildung - Ferda international, das Familienforum oder auch das Forum muslimischer Frauen und Dialog e.V.
Weitere wichtige Informationen hier im WIKI unter Kinderbetreuung
Frauen & Mädchen - Häufig gestellte Fragen an der Schnittstelle Gewaltschutz und Flucht
Ein F.A.Q. beantwortet Fragen rund um das Thema Gewaltschutz geflüchteter Frauen und Mädchen. Am Anfang steht ein Glossar zur Klärung zentraler Begriffe und deren Konsequenzen für geflüchtete Frauen. Das Glossar wird bei Bedarf ergänzt oder aktualisiert. -> zur Informationsseite / zum Download
Handbook Germany
Handbook Germany ist ein Online-Knotenpunkt für geflüchtete Menschen in Deutschland. Das Portal ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Arabisch und Farsi verfügbar. Im mehrsprachigen Redaktionsteam arbeiten auch geflüchtete Medienschaffende. Das Portal bietet Informationen in den Rubriken „Leben“, „Lernen“, „Recht“ und „Arbeiten“.
Migrationsberatung für Jugendliche und Erwachsene
Im Landkreis Reutlingen bieten unterschiedliche Träger die Migrationsberatung an. Unterschieden wird zwischen Jugendlichen/ jungen Erwachsenen bis 27 Jahren, zuständig ist der Fachdienst Jugend Bildung Migration der BruderhausDiakonie -> aktueller Flyer und Erwachsenen über 27 Jahren, diese Zielgruppe kann die Beratungsangebote von Caritas, DRK und Diakonieverband nutzen -> aktueller Flyer
Mitwirkungspflicht in Widerrufsverfahren
Der Bundestag hat am 8. November 2018 einen Gesetzentwurf zur dritten Änderung des Asylgesetzes verabschiedet. Darin ist vorgesehen, dass Flüchtlinge, deren Anerkennungen im Rahmen von Widerrufsverfahren überprüft werden, ähnliche Mitwirkungspflichten haben wie schon vorher im Asylverfahren. mehr bei Informationsverbund Asyl & Migration
Passbeschaffung (Mitwirkungspflicht)
Informationen zu Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung (je nach Schutzstatus) finden sich hier bei Flüchtlingshelfer.info sowie in einer Übersicht der Caritas Stand 10/2018
Afghanistan
Mit einer Verbalnote erläutert die Afghanische Botschaft den Weg zu Taskira und Reisepass für Afghan*innen:
1. Antragsformular ist auf www.botschaft-afghanistan.de. dabei muss eine Vertretungsperson in Afghanistan genannt werden.
2. Antrag wird ohne Terminvereinbarung persönlich in Kopie bei Botschaft oder Generalkonsulat abgegeben, erhält eine Codierung, die ans afghanische Innen- und Außenministerium in Kabul geschickt wird.
3. Der Originalantrag wird vom Antragstellenden mit der Codierung an die Vertretungsperson in Afghanistan geschickt.
4. Die Vertretungsperson holt die ausgefertigte und übersetzte Tazkira im Innenministerium in Kabul ab und geht
5. mit dieser zum Außenministerium um sie dort beglaubigen zu lassen.
6. Die Vertretungsperson sendet anschließend die Tazkira an den/die Klient*in in Deutschland. Diese erhält auf Antrag innerhalb von 2-4 Monaten einen Termin zur Passbeschaffung im Konsulat in Bonn, Berlin oder München. Die Erstellung des Passes dauert 6 Wochen.
Syrien
Seit 01.01.2019 kann die Beantragung eines Reisepasses bei der syrischen Botschaft nur durch persönliche Vorsprache erfolgen -> Bestimmungen / -> konsularische Registrierung / -> Passantrag
Passbeschaffung (Kosten)
Am 12.09.2018 hat der 4. Senat des Bundessozialgerichts über die Frage der Passkosten für Drittstaatenangehörige SGBII Bezieher*innen entschieden (B 4 AS 33/17 R). Dabei hat das BSG klargestellt, dass das Jobcenter für Passkosten ein Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II erbringen muss. Die Konsequenz ist dann jedoch, dass in den Folgemonaten der Regelsatz um zehn Prozent gekürzt wird. (Quelle)
Rights in Exile Programme
Das „Rechte in Exile - Programm (IRRI)“ will Flüchtlinge weltweit möglichst gut mit Rechtshilfe unterstützen, indem sie AkteurInnen aus unterschiedlichen Ländern zusammen bringt und einen Informationsaustausch ermöglicht. Zu diesem Zweck stellt IRRI unter anderem eine Datenbank von NGOs bereit, die in verschiedenen Ländern dieser Welt im Bereich Asyl und Flucht tätig sind.
UNHCR
Adressliste aller UNHCR Niederlassungen weltweit mit Angaben zu den Bürozeiten incl. Zeitverschiebungen. Oder auch online über die UNHCR Zentrale
Verbraucherschutz
Auf der Seite der Verbraucherzentrale gibt es nicht nur mehrsprachige Tipps für Flüchtlinge, sondern auch viel Informationen für Ehren- und Hauptamtliche
Die Verbraucherzentrale informiert und berät bei:
Problemen mit Telefon-, Internet- und Fernsehverträgen Verträgen, die an der Haustür, im Geschäft oder im Internet abgeschlossen wurden Rechnungen und Mahnungen urheberrechtlichen Abmahnungen
- Fragen zu Banken und Girokonto
- Fragen zu Krankenkassen und Versicherungen
- Fragen zu Lebensmitteln
- Fragen zum Rundfunkbeitrag
- Fragen zu Smartphone, Apps, Internet und Datenschutz (Hinweise auf Homepage in Arabisch, Farsi, Englisch, Türkisch, Russisch und Polnisch)
- Fragen zum Heizen, zum Strom sparen, zu Heizkosten- und Stromabrechnungen sowie bei
- Zahlungsproblemen
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