Anrechnung auf Leistungen nach AsylbLG oder ALG II

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Die Ausführungen beziehen sich auf den Landkreis Reutlingen und können daher in andern Landkreisen zu abweichenden Berechnungen führen.


Asylbewerber/Geduldete

Der monatliche Regelbedarf liegt bei rund 320 € für eine alleinstehende Person.


BuFdi

Achtung: Geduldete dürfen (i.d.R.)nicht als BuFdi angestellt werden!


• Anrechnung auf AsylbLG: 25% des Einkommens, jedoch maximal die Hälfte des monatlichen Regelbedarfs bleiben anrechnungsfrei, d.h. dürfen die Asylbewerber behalten! Alle notwendigen Kosten (z.B. Fahrtkosten) bleiben anrechnungsfrei.

Bsp.: Einkommen 300 € ./.25% Freibetrag 75 € ./.Fahrtkosten 100 € => Anrechnung 125 €

  Somit bleibt dem Asylbewerber zusätzlich zu den AsylbL 175 € im Monat.


Arbeitsgelegenheit / FIM

• Nach Genehmigung durch das Kreissozialamt Vergütung mit 0,80 € je Stunde. Maximaler Beschäftigungsumfang 30h pro Woche, bei FIM können wzusätzliche Aufwendungen z.B. für Fahrtkosten, Arbeitskleidung beantragt werden.

  die Vergütung ist anrechnungsfrei, d. h. keine Kürzung der Leistungen nach AsylbLG


450€ Jobs = Mini-Jobs

• Anrechnung auf AsylbL: 25 % des Einkommens, jedoch maximal die Hälfte des monatlichen Regelbedarfs bleiben anrechnungsfrei, d.h. dürfen die Asylb behalten. Alle notwendigen Kosten (z.B. Fahrtkosten) bleiben anrechnungsfrei. Asylb erhält weiterhin Krankenhilfe nach AsylbLG

Bsp.: Einkommen 450 € ./.25% Freibetrag 112,50 € ./.Fahrtkosten 100 € => Anrechnung 237,50 €

  Somit bleibt dem Asylbewerber zusätzlich zu den AsylbL 212,50 € im Monat.	


SVpflichtige-Beschäftigung

• Anrechnung auf AsylbL: 25 % des Einkommens, jedoch maximal die Hälfte des monatlichen Regelbedarfs bleiben anrechnungsfrei. Alle notwendigen Kosten (z.B. Fahrtkosten) bleiben anrechnungsfrei. Für die kostenfrei bereitgestellte Unterkunft fallen 180 € Wohnheimgebühren an. Krankenhilfe nach AsylbLG wird eingestellt wegen gesetzlicher Krankenversicherung Beispiel: 800 € Bruttolohn, ca. 150 € Sozialversicherungsabzug, 180 € Wohnheimgebühren, keine Leistungen AsylbLG; =>

  verbleiben 470 € verfügbar.


Anerkannte Flüchtlinge

BuFdi / Gemeinnützige Tätigkeit / AGH

• Anrechnung auf ALG-II: 200 € Freibetrag plus Fahrtkosten

Bsp.: Einkommen/Taschengeld 350,00 € ./. Freibetrag 200,00 € ./. Fahrkosten 100,00 € => Anrechnung 50,00 €

  Somit bleiben von den 350 € für den Flüchtling 300 € zusätzlich zu seinem ALG-II-Anspruch.


450€ Jobs = Mini-Jobs

• Freibetrag bei Mini-Jobs: 100 € plus 20% des restlichen zusätzlichen Einkommens.


Bsp.: Einkommen 450,00 € ./. Freibetrag 100,00 € ./. 20% von 350€ 70,00 € => Anrechnung 280,00 €

  Somit bleiben von den 450 € für den Flüchtling zusätzlich zu seinem ALG-II-Anspruch 170 € pro Monat.


Der Grundfreibetrag von 100€ setzt sich wie folgt zusammen: • Werbungskostenpauschale in Höhe von 15,33 Euro, • Absetzbeträge für Riester-Rente und weitere private Versicherungen in Höhe von 30 Euro, • Fahrtkosten 54,67€


SVB-Beschäftigung

Liegt eine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor gilt wie im Bsp. oben ein Freibetrag von 100 € plus 20% des restlichen zusätzlichen Einkommens. ABER hier können zusätzlich Fahrtkosten abgerechnet werden wenn diese über dem Betrag von 54,67€ liegen. Darüber hinaus können Kosten für die Haftpflichtversicherung über Unterkunftskosten (Nebenkosten) abgerechnet werden wenn im Mietvertrag eine Haftpflichtversicherung vorausgesetzt wird.


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