Subsidiärer Schutz

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Was der Subsidiäre Schutz bedeutet und wo die Unterschiede zu anderen den anderen Kategorien im Flüchtlingsschutz liegen, erläutert ein Artikel im MIGAZIN sowie eine Übersicht beim Mediendienst Integration.

Die seit Anfang 2016 geänderte Praxis des BAMF Asylsuchenden aus Syrien lediglich subsidiären Schutz anstatt Flüchtlingsschutz zuzusprechen, führt weiterhin zu zahlreichen Klagen von Betroffenen. Fast alle der bisher vorliegenden Verwaltungsgerichtsentscheidungen fallen für Betroffene positiv aus. Das BAMF hat dagegen einige obergerichtliche Entscheidungen erwirken können. Der Informationsverbund Asyl&Migration hat in einer Datenbank die bisherigen Urteile und Veröffentlichungen zusammengetragen. Weitere Informationen zu den möglichen Schritten gibt es vom Anwältehaus, wie eine Musterklage, die auch ohne anwaltliche Unterstützung eingereicht werden kann, aussehen könnte, findet sich hier im Onlinespeicher.


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Datenquelle: Asylgeschäftsstatistiken des BAMF, jeweils bereinigte Schutzquoten; Grafik: PRO ASYL


Das BAMF ist mittlerweile (Stand: 10/2016) dazu übergegangen, auch Asylsuchenden aus Eritrea vermehrt nur noch den subsidiären Schutz zuzusprechen und ihnen den Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) zu verweigern. In diesem Zusammenhang ist eine höchstrichterliche Entscheidung aus dem Vereinigten Königreich von großer Bedeutung. Hierzu gibt es eine umfassende Einschätzung von ProAsyl - Hintergründe zum Wehrdienst in Eritrea



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